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1. vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban (244)
2. Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR (144)
3. Steuerberater Mark Andreas Vogt (66)
4. Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (43)
5. DanRevision-Gruppe (42)
6. steuerberaten.de GmbH (37)
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8. HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft (29)
9. Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater (27)
10. Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (25)

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Christian Paul Steuerberater

Stuttgart
Hohenzollernstraße 16
70178
Kontakt: Tel: 0711- 470 9382 Fax: 0711- 470 9381

Webseite: Christian Paul Steuerberater

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung



Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten die Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Die Option zur Umsatzsteuer ist in vielen Fällen wesentlich günstiger. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.

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