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Für Grenzpendler: Einkommensteueränderungen in Dänemark
Wichtige Information für Grenzgänger mit Arbeit in Dänemark: Ab dem 1.1.2010 gibt es Änderungen in der dänischen Einkommensteuer. Das Frühlingspaket 2010 („forårspakke 2010“) der dänischen Regierung enthält nicht nur eine erfreuliche generelle Steuersenkung in Dänemark. Das Paket enthält auch Steuererhöhungen und Verschlechterungen bei den Werbungskosten. Hier die wichtigsten Neuigkeiten für Grenzgänger: Für die Abzugsfähigkeit von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei Einsatzwechseltätigkeit wird eine Höchstgrenze von 50.000 dkr (etwa 6.660 EURO) eingeführt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der „ratepension“ (zusätzliche arbeitgeberbezahlte Altersvorsorge) wird begrenzt auf 100.000 dkr (etwa 13.300 EURO). Es wird ein „multimedieskat“ i.H.v. dem steuerlichen Wert von 3.000 dkr (etwa 400 EURO) eingeführt. Jeder Arbeitnehmer, der privat Handy, Homecomputer Multifunktions-Mobiltele- fone und sog. PDAs oder einen Internetzugang vom dänischen Arbeitgeber nutzen kann/darf, muss diesen Vorteil besteuern („Frynsegoder“). Die Sätze für Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (Dänisch: „kørsel til og fra arbejde“) bleiben wie im Vorjahr. Noch wichtiger für verheiratete Grenzgänger ist, dass der Ehegattenfreibetrag für die Grenzgänger (Dänisch: „fradrag for begrænset skattepligtige“) für das neue Jahr gelöscht wurde. Alle verheirateten Grenzgänger müssen sich nun selbst an SKAT wenden, um diesen Freibetrag wieder eintragen zu lassen. Ab 2010 werden für alle Steuerschulden oder Steuernachzahlungen schon ab dem 01.01. Zinsen fällig. Dies trifft insbesondere die Grenzpendler, da sie erst ab Mitte März im Folgejahr ihre Steuererklärung (Dänisch „selvangivelse“) einreichen können. Wer mit Nachzahlungen rechnet und die Zinsen vermeiden möchte, sollte im Dezember eine freiwillige Sonderzahlung an das dänische Finanzamt leisten. Da das dänische Finanzamt nur Zahlungen, die vor dem 01. Januar 2010 eingehen, anerkennt, müssen diese vor dem letzten Banktag 2009 eingezahlt werden. Wer für das neue Jahr gerüstet sein will, sollte seine Voraussteuerberechnung (dänisch: „Forskudsopgørelse“) beim dänischen SKAT auf den neuesten Stand bringen. Wichtig: Wer in Deutschland wohnt, muss auch hier eine Steuererklärung abgeben. Die dänischen Einkünfte gelten in Deutschland grundsätzlich als Progressionseinkünfte, die bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden müssen. Die dänischen Einkünfte können daher Steuern erhöhend bei Verheirateten wirken, wenn der Ehepartner in Deutschland Einkünfte hat. Es muss bedacht werden, dass es bei falscher Steuerklassenwahl zu einer Nachzahlung in Deutschland kommen kann. Auch muss derjenige mit Wohnsitz in Deutschland, der im Laufe eines Kalenderjahres den Arbeitgeber von/nach Dänemark wechselt, an eventuelle Steuernachzahlungen denken. DanRevision-Gruppe, 07.12.2009 Dr. Lars Eriksen
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