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mehrere Tätigkeiten - unterschiedliche USt.-Behandlung möglich?
Guten Tag. Ich habe eine verzwickte Frage:
Ich bin freiberuflich tätig und habe eine Steuernummer beim Finanzamt, über die ich meine jährliche Einkommen- und USt.-Erklärung einreiche.
Ich übe mehrere Tätigeiten aus, für die ich jeweils Rechnungen schreibe, üblicherweise mit USt. - und ich mache entsprechend Vorsteuer geltend.
Diese Tätigkeiten sind z.B. Softwaretrainer, technischer Autor, und hin und wieder helfe ich Freunden aus (in der Gastronomie, wofür ich auch Rechnungen stelle). Diese Unternehmen fordern eigentlich die Rechnungsstellung mit USt.
Nun arbeite ich auch als freier Schauspieler - und erhalte Honorare, Gagen und Einnahmebeteiligungen (je nach Vereinbarung und/oder Vertrag). Diese Einkünfte sind i.d.R. "brutto wie netto", "enthalten" also keine ausgewiesene USt., noch ist es üblich, dass ich meine Honorarrechnungen mit USt. stelle.
Wie kann ich nun verfahren? Das Finanzamt sagt: "Für alle Tätigkeiten ist eine einheitliche Behandlung zur Umsatzsteuer zwingend!"
Wenn ich bei der Berechnung der USt. bleibe, so "verliere" ich bei meinen Schauspieler-Einkünften 19%, da ich die USt. selbst herausziehen und abführen muss. Oder ich mache Gebrauch von der Kleinunternehmerregel und verzichte grundsätzlich auf die Berechnung der USt. und somit auch auf die Möglichkeit der Vorsteuerverrechnung.
Zum § 4 Nr. 20a UStG sagte mir das Finanzamt: "Die Steuerbefreiung § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz betrifft Veranstaltungsumsätze von Einrichtungen. An einer solchen Einrichtung sind Sie nach Aktenlage nicht tätig. Für eine solche Steuerbefreiung ist auch ein gebührenpflichtiger Antrag notwendig."
Im Grunde möchte ich gern weiter USt. für meine anderen, nicht Schauspieler-Tätigkeiten, berechnen. Und natürlich keinen steuerlichen und finanziellen Nachteil haben, wenn ich für meine Schauspielertätigkeit keine USt. "bezahlt" bekomme.
Vielen Dank für jede Antwort.
Herzliche Grüße!
Schrieb steuerbuddy am 2011-12-06 13:55:12
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