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Vorweggenomme Werbungskosten

Guten Tag,
in den letzten Monaten gab es ja einige Urteile über die Absetzbarkeit eines Studiums.

Da ich vor meinem Studium bereits eine Ausbildung mit Fachabitur gemacht habe, gilt mein Studium ja als Weiterbildung und ich kann somit die Kosten für das Studium als Werbungskosten anrechnen lassen.

Ich arbeite nun seit November letzten Jahres in einer Firma, die schwerpunktmäßig auf meinen bisherigen Bildungsweg aufbaut.

Wenn ich jetzt die Steuerklärung mache, werden dann die kompletten vorweggenommen Werbungskosten von der ersten Steuererklärung abgezogen ?

Was passiert wenn die Werbungskosten die die Steuerabgaben übersteigen ? Wird dann die Differenz ins nächste Jahr übernommen oder verfällt die ?

Bsp. Semestergebühren + Fahrtkosten für 3 Jahre knapp 6000€
Steuern wurde in den 2 Monaten aber vllt nur 500€ gezahlt.

Und was mich noch interessieren würde, ist bis weit in die Vergangenheit ich die Gebühren für mein Studium absetzen kann.
Studiumsbeginn war 2007. Eine Steuerklärung musste ich bisher noch nie machen und habe dementsprechend auch noch nie eine abgegen.
Kann ich jetzt noch alle Kosten steuerrechtlich absetzen und die Steuererklärungen bis 2007 nachreichen ?

Schrieb Chip am 2012-02-23 01:34:23

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