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Schrieb Team Steuerberater-Empfehlung.de am 15.11.2006

Einkünfte, auch wenn diese im Ausland erzielt werden, unterliegen der deutschen Einkommenssteuer. Diese Einkünfte werden bei der Einkommenssteuererklärung einfach dazugerechnet (gemindert um etwaige Ausgaben). Studenten müssen sich auch im Ausland sozialversichern lassen, wenn sie nicht durch einen deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurden.




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