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Wegfalls des Verlustabzugs in Erbfällen




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 15.09.2008

Nach bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis konnte ein Erbe einen Verlustabzug von negativen Einkünften, die dem Erblasser entstanden und bei diesem in den Einkommensteuererklärungen nicht ausgeglichen wurden, in seiner Einkommensteuererklärung abziehen. Voraussetzung war, dass der Erbe wirtschaftlich belastet war mit dem Erbe, der Erblasser dem oder den Erben also kein positives Vermögen zur Schuldendeckung hinterließ. Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der Große Senat mit dieser jahrelangen Handhabung abgeschlossen. Ab sofort kann ein ererbter Verlustabzug beim Erben nicht mehr geltend gemacht werden, sondern geht mit dem Tod des Erblasser unter. Aus Gründen der Rechtssicherheit lässt der BFH aber noch Verlustabzüge bei Erben zu, bei denen der Erblasser bis zur Veröffentlichung des Beschlusses auf der Internetseite des BFH verstarb. Dies war der 12.03.2008.




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