Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Schrieb Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR am 25.09.2008
Wir möchten Sie heute auf eine Besonderheit bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinweisen. Der Paragraph 3 Abs. 1 EFZG regelt, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen hat. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis, das mindestens vier Wochen un-unterbrochen bestehen muss. Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis (es gilt der Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme) muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von vier Wochen (28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Erst wenn die Beschäftigung 28 Kalendertage ununterbrochen bestanden hat, kann ein Entgeltfortzahlungsanspruch eintreten. Eine Anrechnung der Wartezeit auf die sechswöchige Anspruchsdauer findet nicht statt. Erkrankt der Arbeitnehmer innerhalb der Wartezeit, so erhält er Krankengeld von der Krankenkasse bzw. Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Ein Beispiel hierzu: Eintritt / Arbeitsaufnahme: 01.09.2008 Vier-Wochen-Frist (Wartezeit) 01.09.2008 bis 28.09.2008 Arbeitsunfähig vom 15.09.2008 bis 30.11.2008 Für die Zeit vom 15.09.2008 bis 28.09.2008 hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern erhält auf Antrag Krankengeld von seiner zuständigen Krankenkasse. Vom 29.09.2008 bis 09.11.2008 (sechs Wochen) besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 10.11.2008 erhält der Mitarbeiter wieder Krankengeld von seiner Krankenkasse. Hinweis: Zahlt der Arbeitgeber für die Krankzeiten während der Wartezeit den Arbeitslohn freiwillig weiter, kann er hierfür keinen Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen (Umlage U1) bei der Krankenkasse stellen.
Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen
Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.
Top 10 Steuerberater
Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban (267)
- Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR (144)
- Steuerberater Mark Andreas Vogt (78)
- Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (60)
- DanRevision-Gruppe (43)
- steuerberaten.de GmbH (37)
- Steuerkanzlei Dienes + Weiß (35)
- HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft (29)
- Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater (28)
- Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (25)
- die Top 100 Steuerberater anzeigen
Steuerberater Tipps nach Kategorien
- Studenten (32)
- Familien (167)
- Existenzgründer (55)
- Selbstaendige und Freiberufler (51)
- Tipps Allgemein (490)
- Referendare (3)
- Ärzte (27)
- Anwälte (1)
- Architekten (1)
- Handwerk (6)
- vollständiges Themenverzeichnis anzeigen
Steuerberatersuche
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- Steuerberater in Berlin (33)
- Steuerberater in Hamburg (17)
- Steuerberater in München (12)
- Steuerberater in Düsseldorf (10)
- Steuerberater in Hannover (10)
- Steuerberater in Köln (6)
- Steuerberater in Stuttgart (6)
- Steuerberater in Aschaffenburg (4)
- Steuerberater in Bielefeld (4)
- Steuerberater in Essen (4)
- vollständiges Steuerberater Städteverzeichnis anzeigen
Steuerberater Antworten
Über Steuerberater-Empfehlung
- Agb
- Impressum
- Pause für Steuern, Zeit zum Träumen. Ihre Bilder als Foto Leinwand gibt es schnell und günstig bei PosterXXL.
- Wohnungssuche bei Immonet
- Hilfe bei Fragen zu Internetrecht, Abmahnungen, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz