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Handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht




Schrieb Steuerberater Rhein Main Treuhand GmbH am 07.10.2008

Unterschreiten Einzelkaufleute in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss, entfällt die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung. Für die Steuer kann der Gewinn dann in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und ausgewiesen werden.




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