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Arbeitszimmer




Schrieb Christian Paul Steuerberater am 14.10.2008

ab 2007 gilt: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Aber es gibt bereits Klagen wegen der Beschränkung durch das Steueränderungsgesetz 2007: Vor den FG Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sind Klagen wegen des Ausschlusses der Abziehbarkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und einer eventuell damit einhergehenden Ungleichbehandlung gegenüber den Arbeitnehmern, denen ein ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, anhängig.




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