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Längerfristiger Einsatz eines Arbeitnehmers bei Kunden-Dienstreise?




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 06.11.2008

Im entschiedenen Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der längerfristig bei einem Kunden seines Arbeitgebers tätig war.Es handelte sich hier um EDV-beratung und die Entwicklung von Software. Strittig war, ob es sich um eine Dienstreise handelt oder ob die Betriebsstelle des Kunden bei längerer Anwesenheit des Arbeitnehmers zur regelmäßigen Arbeitsstelle wird. Der BFH entschied, dass auch bei einem längerfristigen Aufenthalt die Merkmale einer Dienstreise gegeben bleiben. Dies bedeutet, dass Fahrtkosten z.B. mit dem Doppelkilometer anzusetzen sind und für einen 3-Monats-Zeitraum der Ansatz von Verpflegungsmehraufwand prüfenswert ist.




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