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Skilehrer kann die Kleinunternehmerregelung des UStG nicht in Anspruch nehmen, wenn er in Österreich Unterricht erteilt




Schrieb Thomas Fischer am 11.11.2008

Ein deutscher Skilehrer, der seinen Schülern in Österreich Skiunterricht erteilt, unterliegt mit seinen dort erzielten Umsätzen der Österreichischen Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung des § 6 (1) Nr.27 (A)UStG vgl. § 19 (1) (D)UStG kann nicht angewendet werden, auch wenn der Skilehrer in Deutschland lediglich Kleinunternehmer ist, da Vorraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung ein Wohnsitz oder Sitz in Österreich ist. Auch für Österreicher wäre die deutsche Kleinunternehmerregelung des § 19(1) (D)UStG bei Umsätzen aus einem Unterricht in Deutschland aufgrund der fehlenden Ansässigkeit in Deutschland nicht anwendbar.




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