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Schulgeldzahlungen




Schrieb Dr.rer.pol. Joachim Dalmer, Steuerberater am 09.02.2009

Besucht ein Schüler eine deutsche anerkannte Privatschule, so ist ein Abzug von 30% des Schulgeldes als Sonderausgabe möglich. Dies gilt auch für Schulgeld, das für ausländische Schulen im europäischen Wirtschaftsraum gezahlt wird. Dabei muss die Schule zu einem Schulabschluss führen, der durch ein inländisches Ministerium oder die Kultusministerkonferenz anerkannt ist oder einen gleichwertigen Abschluss darstellt. Der Sonderausgabenabzug ist auf € 5.000,00 (30% von € 16.667,00) beschränkt. Das Schulgeld für deutsche Schulen im Ausland ist wie bisher auch dann abziehbar, wenn sich diese außerhalb des EU/EWR-Raums befindet. Ab 1.1.2008 gelten diese Änderungen rückwirkend. Zudem wird in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheiden früherer Jahre ein Abzug zugelassen. Ein entsprechender Antrag auf Änderung ist erforderlich.




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