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Änderungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen ab 2009




Schrieb Steuerberater-Sozietät Morstatt am 16.02.2009

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten ab 2009 folgende Änderungen: Für haushaltsnahe Pflegeleistungen und andere Dienstleistungen beträgt der Abzug einheitlich 20% der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro/Jahr. Bislang galten hier unterschiedliche Fördersätze und Höchstbeträge. Mit dem Jahr 2009 wurde der für haushaltsnahe Handwerkerleistungen abzugsfähige Höchstbetrag verdoppelt. So sind es jetzt 20% der Aufwendungen, der maximale Betrag liegt hier bei 1.200 Euro. Für weitere Informationen sehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Team der Steuerberater-Sozietät Morstatt in Weinheim




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