Kinderbonus: Was Eltern jetzt wissen müssen
Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 06.04.2009
100 Euro pro Kind – diese einmalige Sonderzahlung hat die Bundesregierung in das Konjunkturpaket 2 geschnürt. Wir erklären, wer von dem Kinderbonus profitiert und was Eltern jetzt wissen müssen. Wer hat Anspruch? Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Betrag von 100 Euro wird stets in voller Höhe ausgezahlt und nicht zeitanteilig gekürzt. Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, kann das Kindergeld ausgezahlt werden • an das Kind selbst oder • an eine Person, die für den Unterhalt sorgt oder • an eine öffentliche Stelle, die für den Unterhalt sorgt. In diesen Fällen geht der Kinderbonus entweder direkt an das Kind oder an die unterhaltende Person. An eine öffentliche Stelle darf der Bonus nicht ausgezahlt werden. Was müssen Anspruchsberechtigte tun? Nichts. Ein Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Kindergeldstelle zahlt den Kinderbonus automatisch aus. Einen Bescheid oder eine Benachrichtigung gibt es in der Regel nicht. Auf dem Kontoauszug der Eltern taucht bei der Gutschrift der Hinweis "Kinderbonus" auf. Wann wir der Bonus ausgezahlt? Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Der Zahlungstermin hängt davon ab, wie schnell die Familienkassen arbeiten. Wer bekommt Geld, wenn beide Eltern Anspruch auf einen Teil des Kindergelds haben? Der Einmalbetrag wird je Kind nur einmal festgesetzt und gezahlt - und zwar an denjenigen, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war. Der andere Elternteil hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch, zum Beispiel kann der halbe Kinderbonus mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet werden. Quelle: steuernetz.de - die Online-Zeitung - 23.03.2009
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