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Harte Strafen für Steuerhinterziehung




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Schluss mit lustig! Der Bundesgerichtshof hat die Strafen für Steuerhinterziehung verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied das Karlsruher Gericht heute in einem Grundsatzurteil. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschieden die Karlsruher Richter. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Ein solches Urteil sei nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied das Karlsruher Gericht. Der erste Strafsenat des BGH stellte mit seinem Urteil erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. “Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich”, sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei “gewichtigen Milderungsgründen” könne davon abgesehen werden Von dem Urteil könnte auch Ex-Postchef Klaus Zumwinkel betroffen sein. Das Landgericht Bochum eröffnete am Dienstag das Hauptverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen ihn.




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