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Der Verdienstausfall eines Geschäftsführers kann erstattet werden




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Auch die Verdienstausfälle eines GmbH-Geschäftsführers durch Erscheinen vor Gericht können erstattet werden. Im vorliegenden Fall musste der Geschäftsführer einer GmbH zwei Mal persönlich vor Gericht erscheinen, weil er seine klagende GmbH gegen mehrere Schuldner vertrat. Während die Instanzgerichte die Auffassung vertraten, dass die Vertretung der GmbH vor Gericht zu den gesetzlichen Aufgaben des Geschäftsführers zählen und daher ebenso der Gewinnerzielung dienen, sah der Bundesgerichtshof dies anders. Der BGH entschied, dass durch die Verhinderung anderer Aufgaben für die GmbH durch das Erscheinen vor Gericht ein wirtschaftlicher Nachteil ist. Die GmbH ist daher wie eine natürliche Person zu entschädigen. Die Beantragung der Verdienstausfallvergütung erfolgt im Kostenfestsetzungsverfahren, wenn das Erscheinen vor Gericht angeordnet wurde. Die Höhe richtet sich anhand des zeitlichen Ausfalls und des Gehalts des Geschäftsführers. (BGH v. 2. 12. 2008 - VI ZB 63/07)




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