Mantelkaufregelungen sind teilweise verfassungswidrig
Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009
Die rückwirkende Verschärfung der Mantelkaufregelungen sind verfassungswidrig. Hat eine Kapitalgesellschaft Verlustvorträge und werden Anteile veräußert vermutet der Gesetzgeber einen missbräuchlichen Handel mit den Verlustvorträgen. Es handelt sich dabei um den sog. Mantelkauf. Um diesem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, regelte bisher § 8 (4) KStG, seit 2008 § 8c KStG, den Mantelkauf. Der Vortrag der Verluste der GmbH mit den neuen Anteilseignern wurde zunächst beschnitten. Die Vorschriften wurden immer weiter verschärft und versagen mittlerweile gänzlich den Verlustvortrag. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun in zwei Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Mantelkauf und hat sich in einem der Fälle wegen der verfassungswidrigen Rückwirkung an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Bei der grundlegenden Regelverschärfung des o.g. § 8 (4) KStG 1996 im Jahr 1997 war danach folgendermaßen zu unterscheiden: 1. Für sog. Altverluste (vor 1997 entstanden) galten die verschärften Neuregelungen erstmals ab 1997. 2. Ebenso galt dies für Verluste, die nach dem 06.08.1997 (Beschlussfassung der Neuregelungen) entstanden. 3. Für Verluste, die bis zum 06.08.1997 entstanden, galten die Neuregelungen aus Vertrauensschutzgründen erst ab 1998. Der BFH stellte fest, dass für die Altverluste ebenfalls Vertrauensschutz bestehen müsse und behandelte daher die Altverluste wie die Verluste, die bis zum 06.08.1997 entstanden. Der BFH hat sich daher in diesem Punkt an das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. 10. 2008 - I R 95/04 gewandt. Der BFH hält die Behandlung der Verluste, die vor dem 06.08.1997 entstanden nicht als verfassungswidrig. Ebenso hält er es für verfassungsgemäß die Verluste ab 1998 steuerlich nicht mehr anzuerkennen und beanstandet dies daher nicht im Urteil v. 27. 8. 2008 - I R 78/01. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entscheidet, bleibt abzuwarten und spannend, denn für viele offene Mantelkauffälle ist das Thema nach wie vor aktuell.
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