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Erdienensdauer einer Pensionszusage




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Nachträgliche Erhöhungen der Pensionszusage können zur verdeckten Gewinnausschüttung führen. Eine Pensionszusage für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kann unter verschiedenen Voraussetzungen zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung führen. Unter anderem ist ein Fremdvergleich wichtig. Hat der Geschäftsführer bei Zusage bereits das 65. Lebensjahr erreicht oder beträgt der Zeitraum zwischen Pensionszusage und Eintritt des Pensionsalters weniger als zehn Jahre führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass eine nachträgliche Erhöhung einer Pensionszusage abgelöst von der ursprünglichen Zusage zu beurteilen ist. Daher führt eine nachträgliche Erhöhung der Pensionszusage innerhalb von zehn Jahren vor Beginn der Pension zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. (BFH, Urteil v. 23.09. 2008 - I R 62/07)




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