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Auch kommunale Krematorien unterliegen der Steuerpflicht




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Kommunale Krematorien unterliegen der Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflicht. In vielen Bundesländern gibt es sowohl kommunale als auch private Krematorien. Während private Krematorien der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen, sind die kommunalen Krematorien grundsätzlich steuerfrei, da sie mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind. Nur die gewerbliche Tätigkeit der kommunalen Krematorien sind aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit steuerpflichtig. In Nordrhein-Westfalen gehört die Leichenverbrennung zu den Aufgaben der öffentlichen Hand. Eine Übertragung der Aufgabe auf ein privates Krematorium ist jedoch möglich. Es herrscht ein Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Krematorien, die Preisgestaltung ist für beide möglich und die Kunden sind an kein bestimmtes Krematorium gebunden. Selbst Krematorienbetreiber aus dem Ausland mischen auf dem Markt mit. Der BFH stellte daher fest, dass kommunale Krematorien in Nordrhein-Westfalen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen. (BFH, Urteil v. 29.10.2008 - I R 51/07)




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