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Angemessene Geschäftsführer-Gehälter oder verdeckte Gewinnausschüttung




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Die Angemessenheitsgrenze bei Geschäftsführergehältern kann auch schon Mal 75% des Gewinns betragen. Grundsätzlich liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn bei einer Kapitalgesellschaft Vermögensminderungen statt finden, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind. Zum Beispiel erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Jahresgehalt von 200.000 Euro, obwohl in der Branche ein Jahresgehalt von 120.000 Euro angemessen wäre. Um ein angemessenes Gehalt zu ermitteln muss die Aufteilung des Gewinns zwischen Kapitalgebern (Gesellschaftern) und Geschäftsführern ausgewogen sein. Im Regelfall ist das der Fall, wenn der Gewinn je zu Hälfte verteilt wird. Das Finanzgericht München sah jedoch bei Gesellschafter-Geschäftsführern ein Gehalt in Höhe von bis zu 75% des Gewinns als angemessen an. Hier hatte die GmbH nur wenig fremdes Personal und die wesentlichen Umsätze waren auf den Einsatz des Gesellschafter-Geschäftsführers zurück zu führen. Dabei bezieht sich die Angemessenheitsgrenze auf die gesamte Geschäftsführung. Gibt es mehrere Geschäftsführer, die auch noch unterschiedliche Aufgaben wahr nehmen, sind Abschläge vorzunehmen. (FG München vom 5.6.08, Az. 7 K 2486/06, rkr.)




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