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Das Bilanzmodernisierungsgesetz kommt




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Das sog. BilMoG wurde am 3. April 2009 durch den Bundesrat gebilligt. Am 03. April 2009 ist das Bilanzmodernisierungsgesetz durch den Bundesrat gegangen. Das sog. BilMoG soll den Mittelstand durch umfassende Änderungen um über eine Milliarde Euro im Jahr entlasten. Künftig werden Personengesellschaften und Kaufleute von den Buchführungs- und Bilanzierungspflichten enthoben, wenn ihr Jahresgewinn weniger als 50.000 Euro oder der Umsatz weniger als 500.000 Euro beträgt. Das BilMoG soll eine einfache Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards darstellen und wählt einen neuen Ansatz. Dafür wurde das bewährte Regelwerk des Handelsgesetzbuches (HGB) ausgebaut. Das BilMoG soll neben den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig sein jedoch wesentlich kostengünstiger und in der Praxis viel einfacher zu handhaben. Die Bilanz nach HGB bleibt Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung oder auch für Ausschüttungszwecke. Daher bleibt den Mittelständlern die Möglichkeit erhalten eine sog. Einheitsbilanz (Handels- und Steuerbilanz in einem) zu erstellen. Dagegen sprechen nur die immer weiter auseinander treibenden Ansätze nach HGB bzw. Steuerrecht.




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