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Schulgeld für europäische Schulen




Schrieb steuerberaten.de GmbH am 22.04.2009

Das Finanzamt darf sich nicht mehr bei der Berücksichtigung von Schulgeld an Schulen am EU/EWR-Ausland einfach querstellen. Das hat jetzt auch der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2009 klargestellt. Noch bis vor kurzem war es unsicher, ob der Fiskus nur den Abzug von Schulgeldzahlungen als Sonderausgabe zulassen braucht, wenn sich die Schule in Deutschland befindet – und nicht in einem EU/EWR Mitgliedsstaat. Es hat sich jedoch gelohnt, dass betroffene Eltern gegen diese Beschränkung durch den deutschen Gesetzgeber vor Gericht gezogen sind. Zunächst einmal hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass diese Regelung gegen europäisches Recht in Form des Diskriminierungsverbotes verstößt (Az.: X R 62/04). Sodann hat auch der Gesetzgeber endlich reagiert und sich zu einer Änderung dieses Gesetzes entschlossen. Dabei wurde der absetzbare Höchstbetrag auf 5.000,- Euro erhöht. Dies bedeutet nunmehr, dass sich Schulgeld bis zur Höhe von 16.666 Euro steuermindernd auswirken kann (vom Schulgeld sind auch hier 30% als Sonderausgabe absetzbar). Allerdings werden hierbei nicht die Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung berücksichtigt, die nur im Ausnahmefall eine außergewöhnliche Belastung darstellen.




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