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Kindergeld | Karlsruhe verwirft Beschwerde gegen Fallbeileffekt (BVerfG)




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 01.05.2009

Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder verfällt weiter komplett, wenn deren Einkünfte den Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreiten. Das hat das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen eine gegen diese «Fallbeilregelung» gerichtete Verfassungsbeschwerde als unzulässig (BVerfG, Beschluss v. 6.4.2009 - 2 BvR 1874/08). Kindergeld wird für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium nur gezahlt, wenn deren Einkünfte und Bezüge den derzeitigen Grenzbetrag von 7680 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr Verdienst reicht aus und die Nachwuchsförderung vom Staat geht komplett verloren. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter eines 1980 geborenen Sohnes, dessen Bezüge im Jahr 2000 den damaligen Grenzbetrag nur um wenige Euro überschritten, Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie machte geltend, dass der Gesetzgeber durch den starren Grenzwert ohne Härtefallregelung sein Ermessen überschreite. Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat die Beschwerdeführerin aber nicht ausreichend begründet, dass sie dadurch in ihren Grundrechten verletzt sein könnte. Eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der «Fallbeilregelung» im Einkommensteuergesetz habe man damit jedoch nicht getroffen, betonte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor war die Mutter mit ihrer Klage bereits vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Quelle: ddp




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