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Steuererklärungsfristen 2009




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 13.05.2009

Bei Arbeitnehmern müssen besondere Umstände vorliegen, damit es zu einer Steuererklärungspflicht kommt, z.B. wenn sie bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt waren, Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen haben, noch andere Einkünfte von mehr als 410 € bezogen oder als Ehepartner auf Lohnsteuerklasse V gearbeitet haben. Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, ist die Steuererklärung für das Jahr 2008 bis zum 31. Mai 2009 beim Finanzamt abzugeben. Alle anderen können sich mehr Zeit lassen und ihre freiwillige Einkommensteuererklärung innerhalb von vier Jahren abgeben. Ob man Geld verschenkt, wenn man keine Steuererklärung abgibt, zeigt sich natürlich erst nach „Erprobung des Ernstfalls“ durch die Abgabe. Wer sich einen Steuerberater leistet, braucht sich über die Einhaltung der Abgabefrist keine Sorgen zu machen: Der Berater beachtet für Sie die Frist und diese wird auch noch auf den 31. Dezember 2009 ausgedehnt. Mit einem gut begründeten Antrag kann die Frist hier sogar noch bis auf den 28. Februar 2010 verlängert werden. Die Finanzverwaltung gibt hierzu im Übrigen zu Beginn jeden Jahres einen sog. Fristenerlass heraus, in dem die für alle Steuerzahler geltenden Regelungen zusammengefasst sind (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen). Fundstelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.1.2009 über Steuererklärungsfristen




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