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Besteuerung von Elterngeld fraglich




Schrieb Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Rüdiger Quermann am 18.05.2009

Ein aktuelles Streitverfahren vor dem Bundesfinanzhof soll klären, ob das Elterngeld bei der Steuer in vollem Umfang zu berücksichtigen ist. Derzeit unterliegt das Eltengeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dieser erhört den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Ein Sockelbetrag des Eltengeldes wird einkommensunabhängig gezahlt. Er steht damit einer Sozialleistung gleich und soll nach Auffassung der Kläger wie auch Sozialleistungen gar nicht versteuert werden. Gegen alle Steuerbescheide, in denen Elterngeld berücksicht ist, sollten Sie vorsorglich Einspruch einlegen. Zur Begründung verweisen Sie auf das vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI B - 31/09 anhängige Verfahren und beantragen gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH. Weitere Tipps und einen Mustereinspruch finden Sie unter: http://www.steuerberater-quermann.de/?c=Downloads




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