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Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeitsstätte-Änderung




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 04.06.2009

Seit dem Urteil vom 09.12.2008 wurde die Neuregelung der Entfernungspauschale gekippt. Rückwirkend ab dem 01.01.2007 sind wieder sämtliche Entfernungskilometer auf dem Weg zur Arbeitsstätte abzugsfähig. Bisher umstritten war, ob neben der Enfernungspauschale auch wieder Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit abzugsfähig sind. Durch das Gesetz zur Fortführung der gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.04.2009 ist hier Klarheit geschaffen. Rückwirkend ab dem 01.01.2007 sind auch Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit neben der Entfernungspauschale abzugsfähig. Ebenso sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die höher sind als die Entfernungspauschale wieder berücksichtigungsfähig.




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