Das neue Modernisierungsgesetz für GmbH´s
Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009
Die deutsche GmbH hatte zuletzt an Attraktivität verloren. Vielen Unternehmern war die GmbH-Gründung zu teuer, zeitaufwändig und kapitalintensiv. Deshalb kommt Frühjahr/Mitte 2008 die dringend notwendige Reform des deutschen GmbH-Rechts. Einfachere und schnellere Gründung: In Zukunft wird man nicht mehr zum Notar gehen müssen, um eine GmbH zu gründen. Bei bis zu drei Gesellschaftern und höchstens einem Geschäftsführer kann man einfach die Mustersatzung laut Gesetz nutzen. Das spart Kosten und bringt Tempo. Weniger Stammkapital: Es wird nur noch Stammkapital von 10.000,- Euro statt wie bisher von 25.000,- Euro benötigt. Eingezahlt werden muss mindestens 1/4 des Stammkapitals, mindestens aber 5.000 Euro. Wem auch das noch zu viel ist: Der kann eine „Unternehmergesellschaft“ (UG) ohne Eigenkapital gründen. Gewinne einer solchen UG dürfen nur zu ¾ ausgeschüttet werden. ¼ muss angesammelt werden, bis 10.000 Euro Stammkapital erreicht sind. Dann kann die UG automatisch in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden. Verbesserter Gläubigerschutz: Bisher war es nie so ganz klar, wann man ein der GmbH gegebenes Gesellschafterdarlehen wieder zurückfordern konnte. Auch der Unterschied zwischen so genannten „eigenkapitalersetzenden“ und „normalen“ Darlehen war in der Praxis schwer zu lösen. Hier wird künftig alles gleich behandelt. Allerdings kann der Insolvenzverwalter zurückgezahlte Gesellschafterdarlehen wieder einkassieren, wenn die GmbH innerhalb eines Jahres nach Rückzahlung insolvent wird. Hart für GmbH-Gesellschafter, gut für Gläubiger. Schwere Zeiten für unseriöse Firmenbestatter: Derzeit gibt es dubiose Firmen, die gegen Honorar marode GmbHs aufkaufen, um anschließend ein Katz- und Mausspiel zu veranstalten. Durch häufige Sitzverlegung wird die Klagezustellung erschwert. Deshalb gilt künftig: wenn eine GmbH nicht auffindbar ist, gilt die Klage durch bloßen Aushang im Gericht als zugestellt.
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