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Kindergeld für Eltern von Azubis und Studenten




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Für ein volljähriges Kind bekommen Sie nur dann Kindergeld, wenn das Kind maximal Bezüge von 7.680 Euro/Jahr hat. Von diesen Einkünften sind Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Das gilt laut zwei aktuellen Urteilen auch für freiwillig gesetzlich oder privat versicherte Kinder. Auch hier können die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensgrenze abgezogen werden. Kindergeld und Steuerfreibeträge können nun also bei vielen Eltern wegen Unterschreitung des Grenzbetrags deutlich häufiger gewährt werden. Tipp: Wenn bei Ihnen das Kindergeld bereits bestandskräftig abgelehnt wurde, können Sie in der Steuererklärung jetzt zumindest den Kinderfreibetrag beantragen. (BFH, 14.12.06, III R 24/06/BFH, 16.11.06, III R 74/05)




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