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Steuerzahlunge per Scheck




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Bisher konnten Sie ein paar Tage Zinsgewinn herausschinden, wenn Sie Ihre Steuern per Scheck zahlten. Denn wenn Sie Ihren Scheck am 10. beim Finanzamt einwarfen, wurde er Ihrem Konto erst ein paar Tage später belastet. Das geht jetzt nicht mehr. Denn seit 01.01.07 gelten Scheckzahlungen erst 3 Tage nach Eingang als bewirkt. (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). So muss Ihr Umsatzsteuer-Scheck also schon am 7. statt bisher am 10. im Finanzamt sein. Damit ist der Zeit- und Zinsgewinn jedoch verloren. Und wenn sie weiterhin so vorgehen wird das Finanzamt einen Säumniszuschlag erheben. Tipp: Verzichten Sie deshalb am besten auf Scheckzahlungen. Erteilen Sie Ihrem Finanzamt eine Einzugsermächtigung! Dann riskieren Sie niemals Säumniszuschläge, und in der Praxis bucht das Finanzamt meist erst 2 bis 4 Tage nach Fälligkeit ab.




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