PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Volle Vorsteuer für Bewirtungskosten




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Bereits vor über drei Jahren hatte das Finanzgericht München entschieden, dass die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen zu 100 Prozent (und nicht nur zu 70 Prozent) abgezogen werden darf. Nach Bestätigung durch den BFH hat der Gesetzgeber das nun auch so ins Gesetz geschrieben (§15 (1a) UStG). Damit können Sie jetzt auch den kritischsten Betriebsprüfer überzeugen. Übrigens: Sie bekommen den Vorsteuerabzug auch, wenn Sie das Ausfüllen der Bewirtungsrechnung vergessen haben oder die Bewirtung nicht auf ein Extra-Konto buchen. Die Bewirtungskosten müssen also nur „angemessen" sein, allein wegen nicht eingehaltener Formvorschriften darf der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. (BMF, 23.06.05, BStBl 2005 I, 816) Auf der Rückseite oder einem angehefteten Beiblatt geben Sie an: die Namen aller Teilnehmer sowie den konkreten geschäftlichen Anlass der Bewirtung. „Kontaktpflege“ oder „Geschäftsessen“ reicht dem Finanzamt hier nicht aus. Sie sollten schon konkreter werden, z. B. so: „Besprechung Neuerungen usw.“.




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung