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Abfindungen steuerfrei?




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Kündigen Sie einem Mitarbeiter und zahlen ihm eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist diese steuerpflichtig. Fliegt ein Mitarbeiter hingegen raus und verklagt Sie anschließend wegen Diskriminierung, weil Sie z. B. böse Witze im Betrieb über sein Alter, Geschlecht, seine Homosexualität oder Hautfarbe nicht unterbunden haben, dann ist eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für diese erlittenen Qualen steuerfrei. Klar, dass man hieraus ein Steuergestaltungsmodell machen kann, um die Lohnsteuer für die Abfindung zu sparen. Das hat inzwischen auch die Bundesregierung gemerkt, die dieses unerträgliche Gesetz eingeführt hat. (Bundestagsdrucksache 16/3710, nwb 3/07, 157)




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