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Können Sie auch Bewirtungen am Sonntag absetzen?




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Entscheidend für die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten ist lediglich die geschäftliche Veranlassung der Bewirtung. Wenn die Bewirtung betriebliche Gründ hat können Sie sie absetzen, auch wenn sie am Sonntag stattfindet. Schließlich werden ja auch viele geschäftliche Kontakte bei Freizeit-aktivitäten (Golf, Segeln usw.) geknüpft. Fazit: Keine falsche Scheu beim Absetzen von Bewirtungsspesen. Viel wichtiger als das Datum ist ein aussagekräftiger „Anlass der Bewirtung“. „Kontaktpflege“ oder „Geschäftsessen“ reicht dem Finanzamt nicht aus. Besser z. B.: „Besprechung Produktpalette“ oder: „Erläuterung Jahresabschluss 2008“ Das Fahrtenbuch sollte mit dem Bewirtungsanlass natürlich übereinstimmen .




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