Muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?
Schrieb Team Steuerberater-Empfehlung.de am 15.11.2006
Ob du nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, richtet sich nach § 46 Abs. 2 EStG. Danach bist du u.a. verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ·die Summe der nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegenden Einkünfte mehr als 410 € betragen haben ·nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wurde ·Ehegatten beide Arbeitslohn bezogen haben und einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist ·bestimmte Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, kann eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt (insbesondere zur Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer!) werden. Der Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ist bis zum Ablauf des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen. Die durch den Arbeitgeber einbehaltene und auf der Lohnsteuerkarte bescheinigte Lohnsteuer wird auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.Aber nicht immer ist bei einer Einkommensteuerveranlagung auch eine Einkommensteuer zu zahlen. Nämlich grundsätzlich dann nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Ist dies der Fall, werden die im Wege des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber einbehaltenen Steuerbeträge in voller Höhe an den Arbeitnehmer erstattet. Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2003 beträgt für Ledige 7.235 €, ab Veranlagungszeitraum 2004 7.664 € (Grundtarif) und für Verheiratete 14.470 €, ab 2004 15.328 € (Splittingtarif).
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