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Vorsicht bei Schuldnern




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Wenn Sie gegenüber faulen Zahlern zu viel Geduld zeigen, gefährden Sie nicht nur unmittelbar die Liquidität Ihres Unternehmens sondern auch die Existenz Ihres Unternehmens. Eine weitgehend unbekannte Gefahr kommt noch hinzu: Selbst wenn Ihr Kunde vor seinem endgültigen Aus doch noch zahlt, kann die Zahlung vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Das liegt an den geänderten Vorschriften der Insolvenzordnung, die eine Anfechtung von allen Zahlungen innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenz-Antragspflicht ermöglichen. (§§ 130 ff. InsO) Deshalb: Wenn Sie mit wackligen Kunden unbedingt Geschäfte machen wollen, hilft nur eins: Vorkasse verlangen oder Leistungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung herausgeben. Dann ist die Zahlung unanfechtbar (§142 InsO). Achtung bei Lastschrift-Einzügen. Diese Können vom Schuldner Monate später noch storniert werden




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