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Gewerbebauten in Leichtbauweise




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Oft bestehen Gewerbebauten aus einem massiven Bürobau und einer angegliederten Halle in Leichtbauweise. Die Abschreibungsdauer von Gebäuden, die in „Leichtbauweise“ errichtet wurden, beträgt nur 14 Jahre. Daraus resultiert ein Abschreibungssatz von 7,14 statt 3 % wie beim Bürogebäude. (Vermietete Bürogebäude im Privatvermögen: Sogar nur 2 Prozent.) Die offizielle Definition: Leichtbauweise = Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z. B. aus Holz, Blech, Faserzement o. ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung). Massivbauweise = Gemauerte Wände aus Ziegelwerk oder Beton, massive Betonfertigteile, Skelettbau, Dächer aus Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeldächer. (Fundstelle: BMF-AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter; Vorbemerkung Nr. 6




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