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Beim Testament an die Kinder denken




Schrieb Steuerkanzlei Dienes + Weiß am 10.06.2009

Beim üblichen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn Vater und Mutter gestorben sind. Diese populäre Testamentsform hat bei Ehepaaren mit Kindern 4 Nachteile: 1. Dasselbe Vermögen wird mehrfach erworben und versteuert. 2. Es werden die Freibeträge der Kinder gegenüber dem erstversterbenden Ehepartner verschenkt. 3. Es können sich Progressionsnachteile ergeben, weil es zu einem zusammengeballten Erwerb kommt. 4. Die Kinder gehen beim Erstverstorbenen leer aus, sodass sie auf den Pflichtanteil angewiesen sind, der ihnen je nach Testamentsinhalt beim Tod des Letztverstorbenen ihr Erbrecht nimmt. Deshalb: Wenn Sie ein Testament machen wollen, auf jeden Fall mit Geldvermächtnis für die Kinder beim Tod des ersten Elternteils. Musterformulierung (von Hand schreiben!): „Wir setzen uns hiermit gegenseitig zum Alleinerben ein. Beim Tod des Erstversterbenden erhalten unsere Kinder Klaus und Susanne jeweils ein Vermächtnis in Höhe von XXX Euro.“




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