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Auflösung von Fonds zur Fondsgesellschaften führen zu Steuernachteilen




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 13.06.2009

Die Finanzkrise macht auch vor Fonds nicht Halt. Deshalb plant die Fondsbranche die Auflösung mehrerer Fonds. Das bringt für Anleger erhebliche Steuernachteile. Weil immer mehr Anleger ihr Kapital aus Investmentfonds abziehen, beabsichtigen immer mehr Fondsgesellschaften die Auflösung von Fonds mit geringem Volumen. Für Anleger ist dies höchst unerfreulich. Denn wird der Fonds aufgelöst, ist das - steuerlich gesehen - für sie wie eine Veräußerung. Das bedeutet: Wurde noch vor dem 1.1.2009 investiert und die Fondsanteile bis zur Auflösung mehr als ein Jahr gehalten, ist die Veräußerung steuerfrei. Wird das frei gewordene Kapital dann wieder in einem anderen Fonds investiert, greift ab diesem Zeitpunkt - unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile - bei Veräußerung die 25%-ige Abgeltungsteuer. Um Steuernachteile zu vermeiden, denken Fondsgesellschaften nun darüber nach, schlecht laufende Fonds auf andere Fonds zu verschmelzen. Quelle: Haufe-Mediengruppe




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