Existenzgründer - Rechtsformwahl
Schrieb Steuerberater Oliver Burchardt am 22.06.2009
Die Entscheidung, sich selbständig zu machen ist gefallen, die Geschäftsidee steht und jetzt kommt die Frage, in welcher Rechtsform organisiere ich mein neues Unternehmen. Hierfür stehen Ihnen mehrere Alternativen offen: 1. Einzelkaufmann Mit dem Betrieb ihres Unternehmens sind Sie zunächst einmal ein sogenannter Einzelkaufmann (sofern Sie keinen sog. freien Beruf wie z. B. Unternehmensberater oder Arzt betreiben). Diese "Rechtsform" erhalten Sie quasi automatisch mit der Anmeldung Ihres Unternehmens beim Gewerbeamt. Tun müssen Sie also erst mal gar nichts, was die Rechtsformwahl betrifft. Die Gründungsmodalitäten sind also mehr als einfach. Nachteilig ist, daß Sie unverändert für alle Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens persönlich haften. Steuerlich ändert sich hier auch nicht viel für Sie: Sie geben eine Einkommensteuererklärung ab, in der Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären. Zusätzlich kommt, sofern Sie keinen freien Beruf, noch eine Gewerbesteuererklärung hinzu. Das Prozedure der Steuererklärungen ist von seiner Grundform her einfach, wenn Sie als Existenzgründer in den ersten Jahren noch geringe Umsätze und Gewinne machen: Sie ziehen von Ihren Einnahmen Ihre Betriebsausgaben ab und erhalten so Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Bei kleineren Unternehmen, wie sie Existenzgründer in der Regel führen, ist das in der Regel ohne größere Probleme möglich. 2. GmbH Die persönliche Haftung des Einzelkaufmanns schreckt Sie ab? Sie wollen die Haftung also lieber auf das Unternehmensvermögen beschränken und überlegen, eine GmbH zu gründen. Gerade für Existenzgründer ist im letzten Jahr eine wesentliche Erleichterung eingetreten. Eine GmbH können Sie jetzt mit nur 1,- Euro Stammkapital gründen. Auf das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000,- Euro kommt Ihre GmbH in den folgenden Jahren dadurch, daß die GmbH Teile ihres Jahresüberschuss verpflichtend zurücklegen muß. Steuerlich hat eine GmbH Gründung allerdings deutliche Auswirkungen. Zunächst muß die GmbH als sog. Formkaufmann Bücher führen, d. h. Sie müssen die Buchführung entweder selbst durchführen oder einen Steuerberater damit beauftragen, wenn Sie sich das nicht zutrauen. Die Abschlüsse sind zwingend offenzulegen, was weitere Kosten verursacht. Außerdem unterliegt Ihre GmbH jetzt der Körperschaftssteuer, d. h. die GmbH muß eine Körperschaftssteuererklärung zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewinne, die Ihre GmbH an Sie ausschüttet, unterliegen bei Ihnen dann nochmals der Einkommenssteuer. Sie sehen, den Vorteilen der GmbH in der Haftungsfrage stehen auch weitere Verpflichtungen gegenüber. Der Nutzen und die Kosten müssen sorgfältig abgewogen werden. 3. Die englische Limited Ihr Nachbar hat im letzten Jahr auch den Schritt in die Selbständigkeit gewagt und sich in die Form einer englischen Limited gekleidet. Abgesehen davon, daß aus meiner Sicht dieser Schritt aufgrund der damit verbundenen Nachteile (schließlich unterliegt die Limited dem englischen Recht und wie gut kennen Sie sich damit aus?) schon in den letzten Jahren fraglich war, ist wohl mit der "kleinen" GmbH endgültig kein Bedarf mehr an einer Gründung in England gegeben. Mein Tipp hier: Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Kosten für Gründungsberatung einer Limited nicht lieber in Ihr Unternehmen direkt investieren wollen.
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