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Existenzgründer - Freiwillige Krankenversicherung




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 02.07.2009

Existenzgründer, die Gründungszuschuss erhalten, können bei Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse die Einstufung als Existenzgründer beantragen. Die Berechnung der Beiträge beginnt hier bereits bei einer unteren Grenze von monatlich 1.260,00 EUR (zum Vergleich: Für andere Selbstständige liegt diese Grenze bei monatlich 1.890,00 EUR). Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, das die Einkünfte (inkl. Gründungszuschuss) auch tatsächlich unterhalb dieser Grenze liegen müssen. Andernfalls käme es (für das Erstjahr) zu Beitragsnachzahlungen.




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