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Kinderbetreuungskosten - Fahrkostenersatz an nahe Angehörige




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 02.07.2009

Normalerweise können Aufwendungen für Kinderbetreuung durch einen Angehörigen des Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht überlicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden. Allerdings kann ein z.B. bei einer ansonsten unentgeltlich erbrachten Betreuung gewährter Fahrkostenersatz berücksichtigt werden, wenn hierüber eine Rechnung erstellt wird (BMF-Schreiben vom 19.01.2007 IV C 4 - S 2221 - 2/07)




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