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Bewirtungskosten über EUR 150,00




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 02.07.2009

Für die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungskosten treten zu den speziellen Anforderungen an Bewirtungsbelege (Angaben zu bewirteten Personen, Anlass der Bewirtung, Ort, Datum, Unterschrift) die allgemeinen Rechnungsanforderungen. D.h. es ist von dem Restaurant eine Rechnung mit allen Anforderung (§§ 14 ff. UStG ) auszustellen. Andernfalls kann kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.




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