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Vorsteuerabzug Bewirtungskosten und Rechnung




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 03.07.2009

Bei Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden wäre bei einem Gesamtbewirtungsbetrag von über EUR 150,00 eine ordentliche Rechnung (§§ 14 ff. UStG) erforderlich. Um dies zu vermeiden, kann der Betrag auf verschiedene Registrierkassenbelege aufgeteilt werden, deren einzelne Beträge dann unter EUR 150,00 liegen und damit als sog. Kleinbetragsrechnungen gelten.




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