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Einkommensteuer - Wohnsitzverlegung ins Ausland keine Betriebsaufgabe




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 03.07.2009

Der Bundesfinanzhof nimmt bisher eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe (Aufdeckung stiller Reserven) an, wenn durch den Umzug das inländische Besteuerungsrecht entfällt. Das Finanzgericht Köln vertritt jetzt eine andere Auffassung. Die Richter entschieden (FG Köln, Urteil vom 18.03.2008, Az. 1 K 4110/04), dass keine Betriebsaufgabe vorliegt und verargumentierten dies damit, dass die auf der bloßen Wohnsitzverlegung beruhende Annahme einer Betriebsaufgabe ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit sei. In dem Urteil ging es um einen selbstständigen Erfinder, der seinen Wohnsitz von Deutschland nach Belgien verlegt, wobei er sein Unternehmen von Belgien aus unverändert fortführte. Das Urteil ist jetzt zur Entscheidung bei dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. der Revision: I R 99/08).




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