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Elterngeld - Steuerklassenwechsel ist erlaubt




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 03.07.2009

Wer bisher seine Steuerklassenkombinazion während der Zeit der Schwangerschaft dahingehend änderte, dass das Nettoeinkommen desjenigen Elternteils, der später Elternzeit nimmt und dann Elterngeld beantragen möchte, möglichst hoch ausfällt - entgegen der eigentlich steuerlich optimaleren Variante - dem wurde zumeist die Gewährung des Elterngeldes auf Basis des höheren Einkommens verwährt. Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden: Der Steuerklassenwechsel ist erlaubt (BSG, Urteile vom 25.6.2009, Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R).




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