PLZ-Steuerberatersuche:
z.B. 81543
bei Tipps Steuerberater im Forum

Turn Around Beratung




Schrieb DanRevision-Gruppe am 08.07.2009

Die seit Anfang letzten Jahres für Schlagzeilen sorgende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ist seit geraumer Zeit nicht mehr nur ein Thema für die „Großen“. Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen geraten in unerwartete Schwierigkeiten - und das trotz innovativer Produkte und guter Marktchancen. Wenn sich ein Unternehmen in solchen unerwarteten wirtschaftlich schwierigen Situationen befindet, ist die qualifizierte Beratung ein wichtiges Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen. Durch die qualifizierte Beratung kann diese sogar noch verbessert werden. Aktuell können Sie als Unternehmer besonders von der Förderung von Beratungsdienstleistungen profitieren! Im Zusammenhang mit der neuen wirtschaftlichen Situation wurde das Förderprogramm „Turn Around Beratung“ von der KfW-Mittelstandbank erneut aufgelegt und neu gestaltet. Die Einberufung eines „Runden Tisches“ ist nicht mehr zwingende Voraussetzung, um die Förderung der „Turn Around Beratung“ in Anspruch zu nehmen. Die „Tourn Around Beratung“ kann DIREKT in Anspruch genommen werden! Folgende Anforderungen müssen Sie als Unternehmer und Antragsteller erfüllen um die Förderung der „Turn Around Beratung“ in Anspruch nehmen zu können: Zum einen muss für Ihr Unternehmen eine positive Fortführungsprognose vorliegen. Zum anderen muss ein unabhängiger Berater eine aktuelle Schwachstellenanalyse erarbeitet haben. Erfüllt Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen, so können Sie Zuschüsse für die Beratungsleistung beantragen. Die Unternehmen erhalten in den alten Bundesländern einen Zuschuss in Höhe von 50% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage in Höhe von EUR 8.000. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt EUR 800. Wie gestaltet sich der Ablauf der „Turn Around Beratung“? 1. Sie erkennen, dass sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet 2. Sie wenden sich an den Regionalpartner der KfW. Dies ist in der Regel eine der regionalen IHKs bzw. HWKs. Dort führen Sie ein persönliches Gespräch und reichen die aktuelle Schwachstellenanalyse ein 3. Die Unterlagen werden durch den Regionalpartner geprüft 4. Der Regionalpartner leitet die Unterlagen sowie den Antrag an die KfW weiter 5. Jetzt wählen Sie sich einen Berater aus. Dieser muss in der KfW-Beraterbörse für die „Turn Around Beratung“ frei geschaltet sein 6. Sie schließen mit Ihrem gewählten Berater einen Beratervertrag ab 7. Anschließend reichen Sie den Vertrag beim Regionalpartner ein. Die KfW prüft den Vertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit 8. Nach Abschluss der „Turn Around Beratung“ reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein: - Abgeschlossener Beratervertrag (sofern nicht schon erfolgt) - Gesamtrechnung des Beraters - Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil - Den Abschlussbericht des Beraters 9. Anschließend zahlt die KfW den Beraterzuschuss an Sie aus.




Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen

Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.

Top 10 Steuerberater

Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.

Steuerberater Tipps nach Kategorien

Steuerberatersuche

Steuerberater Antworten

Über Steuerberater-Empfehlung