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VBL (Versorgungskasse Bund und Länder) Umlage des Arbeitgebers - Steuerpflichtiger Arbeitslohn?




Schrieb Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater am 08.07.2009

Die öffentlichen Arbeitgeber haben aufgrund gesetzlicher Verpflichtung eine Umlage in Höhe von EUR 6,45% des lohnsteuerpflichtigen Entgelts an die VBL abzuführen. Die Umlage wurde bisher von den Arbeitgebern als Arbeitsentgelt der Lohnsteuer unterworfen. Das Finanzgericht Niedersachsen vertritt in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2007 (Az. 11 K 307/06) die Auffassung, dass die Arbeitgeberumlage keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Steuerpflichtige deren Arbeitgeber die VBL Umlage abführt sollten gegen ihren Steuerbescheid stets Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das zuvor genannte Urteil Ruhen des Verfahrens beantragen.




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