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Elterngeld- getrennte Veranlagung prüfen bei Ehegatten




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 21.07.2009

Erhaltenes Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionvorbehalt. Dieser erhöht den persönlichen Steuersatz. Ehegatten, bei denen ein Ehegatte Elterngeld bezieht und die nicht dauernd getrennt leben, haben bei der Einkommensteuererklärung die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung sowie der getrennten Veranlagung. Bei der Zusammenveranlagung werden beide Einkünfte zusammen addiert und man tritt gegenüber dem Finanzamt quasi wie eine Person auf, dagegen rechnet bei der getrennten Veranlagung jeder Ehegatte alleine mit dem Finanzamt ab. In den meisten Fällen bringt eine Zusammenveranlagung durch den Splittingtarif immer Vorteile. Allerdings kann es, wenn die Höhe beider Einkünfte nahezu gleich hoch ist, dass auch die getrennte Veranlagung günstiger sein könnte. Gerade bei dem Bezug von Elterngeld sollte dies besonders geprüft werden. Denn hier wird dann nur für den einen Ehegatten der Steuersatz erhöht, nicht für beide.




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