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Schwangerschaftsabbreuch/Empfängnisverhütungsmaßnahmen umsatzsteuerfrei




Schrieb Steuerberaterin Susanne Lange am 30.07.2009

Leistungen eines Arztes zur Empfängnisverhütung und im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch sind lt. dem BMF-Schreiben vom 26.6.2009 von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt auch für die Sozialberatung des Arztes gem § 218 b, 219 StGB.




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