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Gründungszuschuß wird auf Elterngeld angerechnet




Schrieb Steuerberaterin Susanne Lange am 30.07.2009

Der Gründungszuschuß selbst ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. ABER: Der Gründungszuschuß wird auf das Elterngeld angerechnet, mit der Begründung, dass Elterngeldbezieher genauso zu behandeln sind wie Empfänger von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente.




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