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„Liquidität“, auch eine Frage des richtigen Forderungsmanagements




Schrieb DanRevision-Gruppe am 10.08.2009

Insbesondere in der Wirtschaftskrise muss – mehr denn je – auf rechzeitige Zahlung durch die Kunden geachtet werden. Forderungen binden Kapital, drücken die Eigenkapitalquote, beinhalten Risiken und benötigen oft eine (Zwischen-) Finanzierung. Gerade wenn Kunden sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, ist ein konsequentes Forderungsmanagement und Sicherstellung der eigenen rechtlichen Ansprüche das A und O. Oft ist es nicht einfach, die richtige Waage zwischen konsequentem und kun-denschonendem Forderungsmanagement zu finden. Durch die Prozessoptimierung und konsequente Umsetzung kann man die Forderungsbestände reduzieren, Ausfälle vermeiden und eigene Liquidität sichern. Folgende Schritte sollten Sie dabei beachten: • Bonitätsprüfung bei Neukunden Als Informationsquellen können Handelsregister und Wirtschaftsauskünfte, wie Schufa und Creditre-form, weiterhelfen. Aber auch bei bestehenden Kunden sollte der Überblick zum bisherigen Zahlungs-verhalten – zwecks Früherkennung – beachtet werden. • Rechzeitige und eindeutige Rechnungsstellung Stellen Sie unverzüglich Ihre Leistung in Rechnung. Beachten Sie dabei die korrekte Form der Rech-nung mit konkretem Datum und Zahlungsziel. Arbeiten Sie nach Möglichkeit auf Vorkasse und räumen Sie Skonto ein. • Einbeziehung externer Absicherer prüfen Insbesondere bei den Auslandgeschäften können sich die Lieferanten über eine Warenkreditversiche-rung oder eine Bürgschaft in Form von Avalkrediten absichern. Kreditversicherer begleichen im Insol-venzfall des Kunden zumindest teilweise dessen Zahlungsverpflichtungen. Darüber hinaus bieten gro-ße Anbieter, wie z. B. Euler Hermes, umfassende Informationen zu drohenden Bonitätsrisiken. • Forderungen unverzüglich einfordern Bei einem Verzug sollte eine Zahlungserinnerung erfolgen, welche durchaus in freundlichem Ton ge-schehen kann. Auch bei langjährigen, vertrauten Kunden sollte dieser Schritt nicht ausgelassen wer-den. Fruchtet das Erinnerungsschreiben nicht, sollte schnell der Inkassoprozess oder ein Mahnverfah-ren eingeleitet werden. • Mögliche Verlustbegrenzung Sobald ein Abnehmer den Insolvenzantrag stellt, sollte man unverzüglich den Verkauf oder die Verar-beitung der mit Eigentumsvorbehalt versehenen Ware ebenso verbieten wie den Einzug der zur Siche-rung abgetretenen Forderungen. Versäumen Sie nicht, den Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf-zunehmen, denn unter Umständen lassen sich die Lieferungen oder die Geschäftsbeziehung ja fortset-zen, wenn dieser überzeugend Möglichkeiten der Bezahlung präsentieren kann. Ebenso kann mit dem Insolvenzverwalter die Auflösung vielleicht noch bestehender Verträge diskutiert werden. • Anmeldung der Forderungen bei Kundeninsolvenz Erst nach der Insolvenzverfahrenseröffnung sind rechtlich verbindliche Vereinbarungen mit dem Insol-venzverwalter möglich. In erster Linie geht es dann vor allem um die Regelung der Herausgabe und Bezahlung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die Anmeldung offener Forderungen zu der Insolvenztabelle.




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